Bestattungen

Erdbestattung

Der Begriff Erdbestattung bezeichnet die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg im Erdreich. Vor der Beisetzung findet zumeist eine
Trauerfeier statt.

In Deutschland ist die Erdbestattung durch zahlreiche Gesetze geregelt. So besteht zum Beispiel der so genannte Friedhofszwang. Das bedeutet, dass jede Erdbestattung auf einem Friedhof erfolgen muss. Die Verwendung eines Sarges ist vorgeschrieben. (Ausnahmen gibt es aus religiösen Gründen, länderspezifisch) Die Ruhezeiten sind abhängig von den Gemeinden geregelt.

Feuerbestattung

Unter einer Feuerbestattung wird die Einäscherung des Verstorbenen und die anschließende
Beisetzung seiner Asche in einem entsprechenden Behältnis verstanden.

Bevor Feuerbestattungen generell durchgeführt werden können, müssen Sie als Angehörige bestätigen, dass die Einäscherung der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war.

Durch die Einäscherung des Verstorbenen unterscheidet sich der Ablauf einer Erd- und Feuerbestattung. Der Zeitraum zwischen dem Todesfall und der Beisetzung ist aufgrund der Kremierung länger. Sie können entscheiden, ob eine Trauerfeier vor der Einäscherung am Sarg oder im Anschluss an der Urne stattfinden soll. Einige Familien halten eine Trauerfeier am Sarg mit Verwandten, Freunden und Bekannten ab, setzen die Urne aber im engsten Familienkreis bei. Diese Vorgehensweise gibt die Möglichkeit, des Verstorbenen gemeinsam und im feierlichen Rahmen zu gedenken, aber ebenso, in Ruhe Abschied zu nehmen.